Konzept der Schwerpunktschule

 

 

 

 Astrid Lindgren Schule Herschbach/Oww

 

 

 

Leitbild

 

In unserer Schule werden alle in ihrer Vielfalt geachtet und wertgeschätzt. Wir gehen freundlich und

 

respektvoll miteinander um und unterstützen uns gegenseitig.

 

 

 

Allgemeines

 

Zur Umsetzung des §24 der UN-Behindertenrechtskonvention können Kinder mit

 

Beeinträchtigungen in Rheinland–Pfalz eine Förderschule oder eine Schwerpunktschule besuchen.

 

Die Astrid Lindgren Schule Herschbach/Oww ist seit dem Schuljahr 2005/ 2006 Schwerpunktschule.

 

Um eine optimale Integration aller Kinder zu ermöglichen

 

 

 

  • arbeiten Klassenlehrer und FSL /PF in Klassen-/ Stufenteams

  • werden individuelle Förder- und Arbeitsplne erstellt

  • werden individuelle Förder- und Arbeitsplne erstellt

 

  • arbeiten alle am gleichen Thema mit differenziertem Schwierigkeitsgrad

 

 

 

 

 

2.

 

Welche Kinder besuchen unsere Schwerpunktschule ?

 

 

 

Zusätzlich zu den Kindern, die in unserem Schuleinzugsbereich (Herschbach, Salz, Bilkheim, Hahn am See, Elbingen, Mähren) wohnen, werden bei uns Kinder mit sonderpädagogischem Fördergutachten aus der gesamten VG Wallmerod sowie aus den Einzugsbereichen der Grundschulen Kaden und Guckheim unterrichtet.

 

 

 

Ablauf Gutachtenerstellung

 

 

 

  • Kinder mit Beeinträchtigungen müssen zunächst an der zu ihrem Wohnbezirk gehörenden Grundschule angemeldet werden.

  • Liegt ein vermuteter Förderbedarf vor, gibt die zuständige Grundschule das Kind in das Gutachtenportal ein. Über das Portal wird die Meldung an die zuständige Förderschule weitergeleitet. Diese veranlasst die Erstellung des Gutachtens durch eine Förderlehrkraft.

  • Das Gutachten schließt mit einem der nachstehenden Fördervorschläge ab:

 

Feststellung, dass kein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.

 

Feststellung des erhöhten Förderbedarfs.

 

Bei einem abschließenden Gespräch entscheiden die Eltern

 

a) ob sie den Förderbedarf anerkennen.

 

b) Ob ihr Kind weiterhin in der zuständigen Regelschule, an einer entsprechenden Förderschule oder an der Schwerpunktschule unterrichtet werden soll.

 

 

 

Personelle Ausstattung

 

 

 

Die Klassen, in denen Kinder mit Förderbedarf unterrichtet werden, werden in der Regel von einem Klassenteam betreut. Dieses Team besteht aus der Klassenleitung und einem/einer Teampartnerin aus dem Förderbereich. Die Klassenleitung liegt in der Hand der Grundschullehrkräfte.

 

 

 

Einige Kinder nehmen mit einer Integrationshelferin am Unterricht teil. Diese personelle Ausstattung ermöglicht differenzierte und individualisierte Lerngruppen. Das Klassenteam ist, mit Ausnahme der Integrationshelferinnen, für alle Kinder der Klasse zuständig und verantwortlich. Diese personelle Versorgung der Klassen setzt intensive Teamarbeit voraus.

 

Klare Absprachen und intensive Zusammenarbeit sind unerlässlich innerhalb der Klassenteams.

 

 

 

Das angestrebte inklusive Unterrichtskonzept an unserer Schule beinhaltet verschiedenste Formen

 

von „Teamteaching“:

 

 

 

  • Planung und Durchführung gemeinsamer Unterrichtsstunden

  • Gemeinsame Förderplanung

  • Gemeinsame Fallbesprechungen

  • Kollegiale Fallberatung

  • Gemeinsame Vorbereitung und Durchführung von Elterngesprächen und Elternabenden, 

  • Gemeinsame Vorbereitung und Durchführung von Klassenaktionen (z. B. Ausflüge, Klassenfahren, Lesenächte)

 

Maßnahmen in Form von Einzel- und Kleingruppenförderung können durchgeführt werden. Dies alles kommt selbstverständlich allen Schüler/innen einer Klasse zugute.

 

 

 

 

 

Unterricht:

 

 

 

Der Schulalltag beinhaltet vielfältige Arbeitsweisen:

 

Gemeinsame Arbeitsphasen wie z.B. Erarbeitungen, an denen alle Kinder teilnehmen, wechseln mit Partner- und Gruppenarbeiten und Phasen der individuellen Arbeit ab.

 

 

 

Gerade in individuellen Einzelarbeits- Phasen, kann sich die Lehrkraft einzelnen Kinder widmen.

 

Das Klassenteam bespricht regelmäßig welche Aufgaben für alle Kinder geeignet sind und wie der Unterrichtsstoff für einzelne Kinder aufbereitet werden sollte bzw. in welchen Bereichen eine spezielle Förderung eines Kindes notwendig ist.

 

 

 

Im Rahmen von Arbeitsplänen können die Kinder unterschiedliche Aufgaben, ihrem jeweiligen Lernstand entsprechend, bearbeiten.

 

Diese sind so ausgearbeitet, dass sie auch

 

 

 

  • Kinder mit Hochbegabung

  • Kinder mit Migrationshintergrund

  • Kinder mit sozialen/psychischen Belastungen

  • Kinder mit Lernschwächen oder Lernstörungen (siehe Grundschulordnung)individuell ansprechen.

 

Im Sinne der Inklusion werden die Kinder wann immer möglich im Klassenverband unterrichtet. Die Doppelbesetzung wird verstärkt zur gemeinsamen Unterrichtung genutzt. Im gemeinsamen Unterricht werden häufig offene Formen, wie z.B. Freiarbeit, Projektarbeit,Werkstattarbeit... eingesetzt, um eine individuelle Förderung zu gewährleisten.

 

Die Hausaufgaben werden differenziert und dem Lern- und Entwicklungsstand des Kindes angemessen erteilt.

 

 

 

Buchstabenarbeit

 

 

 

Um die Kinder von Anfang an an die individuelle Arbeitsweise heranzuführen, starten wir im ersten Schuljahr mit der „Buchstabenarbeit“. Hier erarbeiten sich die Kinder in einem festgelegten Rahmen die Buchstaben in ihrem eigenen Arbeitstempo.

 

Dabei lernen die Kinder, dass es normal ist, verschieden zu sein.

 

 

 

 

 

 

 

Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung

 

Aus der Grundschulordnung Rheinland-Pfalz gehen für die Leistungsfeststellung und

 

Leistungsbeurteilung die folgenden, allgemeinen Grundsätze hervor:

 

 

 

1. Leistungsfeststellungen richten sich nach dem Grad des Erreichens von Lernanforderungen.

 

2. Jede Lernanforderung, die eine Lehrkraft stellt, muss das gesamte Notenspektrum ermöglichen.

 

3. Kinder müssen vor einer Lernanforderung die Kriterien der Bewertung kennen.

 

 

Unterschieden wird zwischen gruppenbezogener und individueller Leistungsbeurteilung.

 

Von allen schriftlichen Leistungsnachweisen soll mindestens die Hälfte gruppenbezogen sein.

 

Individuelle Bewertungen/ Benotungen sind Vorgabe in der GS-Ordnung und sollen den

 

individuellen Lernstand der SchülerInnen dokumentieren.

 

 

 

Elternarbeit

 

 

 

An unserer Schule wird die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern intensiv gepflegt:

 

Die Eltern schätzen die Unterstützung alle Kinder durch die Förderschullehrkräfte und die

 

erweiterte Klassenleitungen. Die Kinder mit Beeinträchtigungen werden gut aufgenommen. Die

 

gute Zusammenarbeit Elternhaus und Schule zeigt sich in der engagierten Arbeit des

 

Fördervereins, sowie bei Veranstaltungen, die von Eltern engagiert mitgeplant und -durchgeführt

 

werden.
Lehrer-Eltern-Schülergespräche finden in den Klassenstufen 2-4 statt.
Die Elternabende sind stark frequentiert und die Elternvertreter arbeiten intensiv mit.

 

Zusätzliche Einzelgespräche sind nach telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung jederzeit

 

möglich.

 

Einige Eltern nutzen auch gerne die Angebote zur Hospitation im Unterricht.

 

 

 

 

 

Kooperation mit anderen Einrichtungen

 

 

 

Wir kooperieren intensiv mit allen Einrichtungen, die für die Arbeit mit den Kindern von Belang

 

sind. Dies sind insbesondere die KiTas, die weiterführenden Schulen, das Förder-und

 

Beratungszentrum in Siershahn, die zuständige Förderschule in Westerburg sowie Caritas und

 

Lebenshilfe. Mit dem Einverständnis der Eltern tauschen wir uns gerne mit den beteiligten

 

therapeutische Einrichtungen, den Ergotherapeuten und Logopäden, den Psychologen, den

 

psychiatrischen Einrichtungen und dem Jugendamt aus.

 

Wir sind Teilnehmer im „Netzwerk Inklusion“ der Katharina Kasper Stiftung und beteiligen uns an ffentlichen Aktionen, wie z.B. dem „Aktionstag Inklusion“ der Aktion Mensch.

 

 

 

Ziele für die weitere Arbeit

 


Unser „großes Ziel“ ist die „Inklusive Schule“, in der alle Kinder gleichberechtigt partipizieren können.