Hygieneplan der Astrid Lindgren Schule Herschbach/Oww

 

aktuallisierte Fassung vom 15.09.2020

 

 

 

Inhalt

 

 

 

1. Hygiene in Klassenräumen, Aufenthaltsräumen und Fluren

 

 

1.1 Lufthygiene

 

 

1.2 Garderobe

 

 

1.3 Reinigung der Flächen, Gegenstände und Fußböden

 

 

1.4 Umgang mit Spielzeugen, Lern- und Beschäftigungsmaterialien

 

 

2. Hygiene in Sanitärbereichen

 

 

2.1 Ausstattung

 

 

2.2 Händereinigung

 

 

2.3 Flächenreinigung

 

3. Persönliche Hygiene der Kinder und Jugendlichen

 

3.1 Covid 19

 

4. Küchenhygiene

 

4.1 Allgemeine Anforderungen

 

4.2 Händedesinfektion

 

4.3 Flächenreinigung und -desinfektion

 

4.4 Lebensmittelhygiene

 

4.5 Lebensmittelhygiene für Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Personal

 

4.6 Tierische Schädlinge

 

5. Erste Hilfe

 

 

5.1 Hygiene im Erste-Hilfe-Raum 

 

5.2 Versorgung von Bagatellwunden

 

5.3 Behandlung kontaminierter Flächen 

 

5.4 Überprüfung des Erste-Hilfe-Kastens 

 

5.5 Notrufnummern 

 

6. Spezielle Hygienemaßnahmen beim Auftreten übertragbarer Krankheiten  

 

6.1. Durchfallerkrankungen 

 

6.2. Kopflausbefall

 

 

 

 

 

 

1. Hygiene in Klassenräumen, Aufenthaltsräumen und Fluren

 

1.1. Lufthygiene

 

Alle 20 Minuten wird eine Stoßlüftung beziehungsweise Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorgenommen.

 

1.2. Garderobe

 

Die Ablage für die Kleidung ist so gestaltet, dass die Kleidungsstücke der Kinder und Jugendlichen sowie der Beschäftigten keinen direkten Kontakt untereinander haben, da sonst die Gefahr der Übertragung von zum Beispiel Läusen bestehen kann. Dies beinhaltet, dass jedes Kind seinen fest zugewiesenen Garderobenplatz hat.

 

 

 

1.3. Reinigung der Flächen, Gegenstände und Fußböden

 

Die Fußböden werden täglich feucht gereinigt. Eine Desinfektion ist nur dann erforderlich, wenn Verunreinigungen durch Ausscheidungen, Erbrochenes, Blut, etc. auftreten, Infektionserreger in der Einrichtung bekannt werden und die Gefahr einer Krankheitsübertragung besteht. Tische oder sonstige oft benutzte Gegenstände werden täglich feucht abgewischt. Teppichböden werden mind. 2x wöchentlich mit einem Staubsauger gründlich abgesaugt. Eine Grundreinigung erfolgt nach Erfordernis, jedoch mindestens 1 x jährlich.

 

1.4. Umgang mit Spielzeugen, Lern- und Beschäftigungsmaterialien

 

Gegenstände, wie Spielzeuge bzw. Lern- und Beschäftigungsmaterialien werden regelmäßig nass gereinigt. Tastaturen von Laptops und Oberflächen von Tablets werden nach jedem Gebrauch desinfiziert.

 

 

 

2. Hygiene im Sanitärbereich

 

2.1. Ausstattung

 

Die Sanitärbereiche werden täglich feucht und mindestens 1x im Monat gründlich gereinigt und desinfiziert. An den Waschplätzen werden Flüssigseife aus Seifenspendern und Einmalhandtuchpapier bereitgestellt. Die Papierabwurfbehälter werden täglich geleert. Die Toilettenbürsten werden regelmäßig ausgetauscht.

 

 

 

 

 

 

 

2.2. Händereinigung

 

Händewaschen und ggf. Händedesinfektion sind die wichtigsten Maßnahmen zur Infektionsverhütung und Infektionsbekämpfung. Das Waschen der Hände ist der wichtigste Bestandteil der Hygiene, denn hierbei wird die Keimzahl auf den Händen erheblich reduziert. Die hygienische Händedesinfektion bewirkt eine Abtötung von Infektionserregern wie Bakterien oder Viren. Eine Händereinigung wird nach jedem Toilettengang, nach der Hofpause (=vor der Frühstückspause), vor und nach dem Umgang mit Lebensmitteln, bei Bedarf und nach Tierkontakt durchgeführt. Eine Händedesinfektion wird zusätzlich vom Personal (Lehrkräfte etc.) durchgeführt nach Kontakt mit Stuhl, Urin, Erbrochenem, Blut oder anderen Körperausscheidungen,  nach Ablegen von Schutzhandschuhen, nach Verunreinigung mit infektiösem Material, nach dem Kontakt mit erkrankten Schülerinnen und Schülern oder erkranktem Personal. Außerdem kann eine hygienische Händedesinfektion nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt bei Kindern oder Erwachsenen, die Ausscheider von Krankheitserregern (zum Beispiel Salmonellen) sind oder im Ausbruchsfall in der Einrichtung zum Beispiel durch Noroviren erforderlich sein. Bei vorhersehbarem Kontakt mit Ausscheidungen, Blut oder ähnlichem werden Einmalhandschuhen getragen, die in ausreichender Zahl vorhanden sind.

 

 

 

2.3. Flächenreinigung

 

Toilettensitze, Urinale, Armaturen, Waschbecken, Fußböden und Türklinken werden täglich beziehungsweise nach Bedarf feucht gereinigt. Bei Verschmutzung mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem wird eine prophylaktische Wisch-Desinfektion vorgenommen. Dabei werden Einmalhandschuhe getragen.

 

 

 

3. Persönliche Hygiene der Kinder und Jugendlichen

 

Die Kinder werden im Sinne der Gesundheitsförderung und - erziehung über die Notwendigkeit eines hygienischen Verhaltens unterrichtet und üben eine korrekte Händehygiene.

 

3.1. Covid 19

 

Die Kinder werden intensiv und regelmäßig über die AHA -Regeln aufgeklärt.                        

Die Klassen benutzen eigene Ein- und Ausgänge und haben unterschiedliche Pausenzeiten. Außerhalb des Unterrichts tragen die Kinder und das Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Küchenhygiene

 

4.1. Allgemeine Anforderungen

 

Beim Umgang mit Lebensmitteln kann eine erhöhte Infektionsgefahr durch Krankheitserreger bestehen, die direkt oder indirekt auf den Menschen übertragen werden können. Vor jedem gemeinsamen Zubereiten von Speisen ist deshalb darauf zu achten, dass die Kinder sich gründlich die Hände waschen und lange Haare zusammenbinden. Auf Lebensmittel und Speisen darf nicht gehustet oder genießt werden. Es dürfen nur saubere Geschirr und Besteckteile benutzt werden. Die benutzten Geschirr- und Besteckteile werden nach jeder Mahlzeit heiß gereinigt. Tische, Tabletts und Platzdeckchen, etc. werden nach der Mahlzeit feucht abgewischt, um Essensreste zu entfernen. Die dafür genutzten Geschirrtücher und Lappen werden regelmäßig gereinigt und gewechselt. Abfälle werden täglich geleert und die Behälter werden regelmäßig und nach Bedarf gereingt. Personen, die an einer Infektionskrankheit, an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können,  dürfen nicht mit Lebensmitteln hantieren.

 

4.2. Händedesinfektion

 

Eine Händedesinfektion soll besonders von Kindern nur nach Erfordernis und sparsam erfolgen.

 

4.3. Flächenreinigung und -desinfektion

 

Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, werden danach mit heißem Wasser abgespült. Eine Flächendesinfektion ist nur bei bei Arbeiten mit kritischen Rohwaren erforderlich.

 

 

 

4.4. Lebensmittelhygiene

 

Um einem Qualitätsverlust von Lebensmitteln durch den Befall von Schädlingen (zum Beispiel Mehlwürmern) vorzubeugen, werden Lebensmittel sachgerecht verpackt und die Verpackungen mit dem  Anbruchsdatum/ Verarbeitungsdatum und einer Inhaltskennzeichnung versehen. Die Mindesthaltbarkeitsdaten werden regelmäßig überprüft.

 

4.5. Lebensmittelhygiene für Personal, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern

 

Eltern bzw. Sorgeberechtigte, Schülerinnen und Schüler sowie das Personal werden vor ehrenamtlichen Tätigkeiten auf Schulfesten, oder anderen Feierlichkeiten in der Einrichtung (zum Beispiel Kuchenausgabe, Getränkeausgabe, Kuchen-, Salatspenden), über Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln und Speisen aufgeklärt , um eine gesundheitlich unbedenkliche Herstellung, Versorgung und Abgabe von Nahrungsmitteln gewährleisten zu können.

 

 

 

4.6. Tierische Schädlinge

 

Die Küche wird regelmäßig auf Schädlingsbefall  kontrolliert. Bei Befall werden Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durch eine Fachfirma veranlasst.

 

 

 

5. Erste Hilfe

 

Die Erste-Hilfe-Kenntnisse werden regelmäßig, verpflichtend für alle Mitarbeiterinnen in einem Erste Hilfe Kurs aufgefrischt.

 

5.1 Hygiene im Erste-Hilfe-Raum

 

Als Erste-Hilfe-Raum wird ein seperater Teil des Mehrzweckraums verwendet. Dieser ist mit einem Handwaschbecken, Flüssigseife und Einmalhandtuchpapier ausgestattet.  Die Krankenliege wird nach jeder Benutzung von sichtbaren Verschmutzungen gereinigt und ggf. desinfiziert.

 

 

 

5.2 Versorgung von Bagatellwunden

 

 

 

Die Ersthelferin oder der Ersthelfer trägt bei der Wundversorgung Einmalhandschuhe

 

und desinfiziert sich vor und nach der Hilfeleistung die Hände.

 

Die Wundversorgung wird schriftlich dokumentiert.

 

 

 

5.3 Behandlung kontaminierter Flächen

 

Mit Blut oder sonstigen Exkreten kontaminierte Flächen werden (unter Tragen von Einmalhandschuhen) mit einem mit Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch gereinigt.

 

 

 

5.4 Überprüfung des Erste-Hilfe-Kastens

 

Gemäß Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention BGV A1“ enthalten folgende Verbandkästen geeignetes Erste-Hilfe-Material:

 

Großer Verbandkasten nach DIN 13169 oder „Verbandkasten E“

 

Kleiner Verbandkasten nach DIN 13157 oder „Verbandkasten C“

 

Verbrauchte Materialien (zum Beispiel Einmalhandschuhe, Pflaster) werden umgehend 

 

ersetzt. Eine regelmäßige Bestandskontrollen der Erste-Hilfe-Kästen wird durchgeführt.

 

 

 

 

 

5.5 Notrufnummern

 

Polizei 110

 

Feuerwehr 112

 

Kinderarzt _____________

 

Notarzt 116117

 

Informationszentrale gegen Vergiftungen am Zentrum für Kinderheilkunde, Universitätsklinikum Bonn: 0228/19240

 

 

 

6. Spezielle Hygienemaßnahmen beim Auftreten übertragbarer Erkrankungen

 

 

 

6.1. Durchfallerkrankungen

 

Bei einem Auftreten von Brech-Durchfallerkrankungen werden unter anderem folgende Maßnahmen beachtet: Die Eltern des Kindes werden informiert. Das betroffene Kind wird bis zur Abholung durch die Eltern von den anderen Kindern getrennt betreut. Bei der pflegerischen Versorgung von erkrankten Kindern trägt das Personal Einmalhandschuhe und eine Mund- Nasen-Bedeckung. Nach Beenden der Tätigkeit wird die Schutzkleidung sofort in einem geschlossenen Müllbeutel entsorgt. Nach dem Umgang mit dem erkrankten Kind und nach Ablegen der Einmalhandschuhe wird eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt. Nach jeder Toilettenbenutzung durch eine Schülerin oder einen Schüler, die/der an Durchfall erkrankt ist, werden Toilettenbecken und WC-Sitz gründlich gereinigt und desinfiziert. Auch weitere Oberflächen, mit denen die Kinder und Jugendlichen intensiven Kontakt hatte werden desinfiziert. Die Eltern aller Schülerinnen und Schüler werden über vermehrt aufgetretene Durchfallerkrankungen informiert.

 

6.2.Kopflausbefall

 

Bei einem Auftreten von Kopflausbefall werden unter anderem folgende Maßnahmen beachtet: Die Eltern des betroffenen Kindes werden informiert. Das Kind wird bis zur Abholung durch die Eltern nach Möglichkeit getrennt betreut. Eltern der anderen Kinder werden über Kopflausbefall in der Einrichtung informiert. Sie geben eine schriftliche Rückmeldung, dass sie den Kopf ihres Kindes gründlich nach Kopflausbefall untersucht haben.

 

 

 

___________________________________________

 

Katja Meyer (Hygienebeauftragte